Augenzuchtuntersuchung
Eine Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen ist bei Hunden und Katzen von einigen Rasseverbänden vor der Zuchtzulassung vorgeschrieben. In Österreich darf diese Untersuchung nur durch
Mitglieder des AKVO (Arbeitskreises Veterinärophthalmologie) erfolgen.
Das Zuchttier muss durch einen Mikrochip und / oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Ahnentafel des Tieres und Ergebnisse vorangegangener
Zuchtuntersuchungen sind mitzubringen. Falls Gentestergebnisse (das Auge betreffend) vorhanden sind, sollten diese ebenfalls mitgebracht werden. Nach einer
Spaltlampenuntersuchung, einer indirekten Ophthalmoskopie und einer Gonioskopie (Kammerwinkelbeurteilung nur bei bestimmten Rassen) wird ein international anerkanntes Formular ausgefüllt, von dem
der Besitzer einen Durchschlag erhält.
Eine Zuchtuntersuchung im Welpenalter (zwischen 6. und 8. Lebenswoche) ist bei Hunderassen vorgeschrieben, bei denen die Collie Augen Anomalie (CEA) als erbliche Augenerkrankung beschrieben ist. Hierzu zählen: Collies, Shelties, Australian Shepherd, Lancashire Heeler. Bitte beachten Sie, dass die Welpen zur Identifizierung gechipt sein müssen.
Für die Zuchtuntersuchung sollten Sie ca. 45 Minuten an Zeit einplanen.